12.01.2017Ohne Wenn und Aber, E-Mail Archivierung ist JETZT Pflicht!

Wie im November bereits angekündigt, ist umgehend jedes Unternehmen zur rechtssicheren Archivierung im Sinne der GoBD verpflichtet!

Seit Jahren wurden Unternehmen auf die Notwendigkeit einer konformen rechts- und datensicheren E-Mail Archivierung hingewiesen, da so die Anforderungen der Verfahrensdokumentation nach GDPdU und GoBD einfach und unkompliziert gewährleistet werden kann!

Schwerpunkt ist insbesondere die digitale Geschäftskorrespondenz, die der Aufbewahrungspflicht unterliegt. D.h. es müssen alle elektronisch erzeugten Dokumente inklusive ihrer Datenanhänge jederzeit verfügbar, vollständig, manipulationsgeschützt und maschinell auswertbar vorliegen.

Die Schonfrist hat aber nun ein Ende – Ab dem 01. Januar 2017 ist jedes Unternehmen zur rechtssicheren Archivierung verpflichtet und muss handeln!

com2 Kunden können aufatmen, da sie bereits vor der geltenden Regelung im Sinne der GDPdU und GoBD, mit dem Einsatz der professionellen Archivlösung NetOrchestra® MA, vor Jahren alle rechtlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen erfüllt haben. 

Neben der Erfüllung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen, bietet das Zertifizierte com2 E-Mail Management zudem einen effektiven Mehrwert für den Benutzer im Berufsalltag.

Die rechtssichere com2 E-Mail Archivlösung ist in wenigen Minuten an beliebige Mailserver und auf verschiedenen Virtualisierungs-Plattformen ohne Einschränkungen einsatzbereit und das zum attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

Warum auch Sie sich für das clevere com2 E-Mail Management NetOrchestra® MA entscheiden sollten, erfahren Sie in einer kostenlosen Experten Onlinepräsentation!

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com2, wir wissen worauf es ankommt!