4-Augen-Prinzip


Mit 4 Augen sieht man besser



Mit dem 4-Augen-Prinzip der eMail-Archivierung wird festgelegt, für welche Aktionen gleichzeitig zwei berechtigte Administratoren angemeldet sein müssen. Dazu erweitert das 4-Augen-Prinzip die Rechteverwaltung, so dass es wahlweise für einzelne oder alle Berechtigungen aktiviert werden kann. Gleichzeitig können den Administratoren der eMail-Archivierung zwei Rollen zugewiesen werden, Editor und Beisitzer. Entsprechend gesicherte Aktionen können nur dann durchgeführt werden, wenn zwei Administratoren angemeldet sind und beide die notwendige Berechtigung besitzen und zusammen die zwei Rollen Editor und Beisitzer abdecken.

Das 4-Augen-Prinzip gewährleistet maximalen Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf vertrauliche Daten und minimiert das Risiko von Bedienungsfehlern. Diese Rollenverteilung ermöglicht es die jeweiligen betrieblichen Datenschutzrichtlinien auch bei der eMail-Archivierung konsequent umzusetzen.


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