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GDPdU und eMail Archiv
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen. Diese besagen unter anderem, dass eMails, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, aufzubewahren sind, wenn sie dem Begriff des Geschäftsbriefs entsprechen. Unsere eMail Archiv Lösung NetOrchestra MA erfüllt alle rechtlichen Anforderungen gemäß den GDPdU.
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